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Einrichtungen
Volksgruppenbeirat für Slowenen
Mit Verordnung vom
18.1.1977, BGBI.Nr. 38/77, wurde die Grundlage für die
Zusammensetzung des slowenischen Beirates geschaffen. Der Beirat
besteht aus 16 Mitgliedern, wobei 8 Mitglieder von den slowenischen
Vertreterorganisationen nominiert werden. Die restlichen 8
Mitglieder sind Vertreter der Kirche und der politischen Parteien,
wobei diese der slowenischen Volksgruppe angehören soll.
Der Volksgruppenbeirat hat beratende Funktion und kann der
Bundesregierung und Kärntner Landesregierung
Vorschläge unterbreiten.
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Volksgruppenbüro für Slowenen
Das im November 1990 unter Landeshauptmann Dr.
Jörg Haider eingerichtete Volksgruppenbüro wurde als Unterabteilung
im Rahmen der Landesamtsdirektion beim Amt der Kärntner
Landesregierung eingerichtet. Zu den Aufgaben des Volksgruppenbüros
gehören:
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Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung
der Volksgruppe
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Erarbeitung von Konzepten betreffend das
Zusammenleben von Volksgruppe und Mehrheitsbevölkerung
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Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen und zu sonstigen
Verwaltungsvorgängen, soweit sie die slowenische Volksgruppe
betreffen
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Geschäftsstelle für Gespräche und Verhandlungen
zwischen dem Land und den Bundesstellen
in Volksgruppenfragen
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Geschäftsstelle für den Verkehr mit
slowenischen Organisationen im Lande und dem Volksgruppenbeirat
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Systematische Dokumentation des
Quellenmaterials in bezug auf die slowenische Volksgruppe
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Besorgung des Landes-Bürgerservices für die
slowenische Volksgruppe
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Übersetzungsdienst
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Durchführung des Volksgruppenkongresses
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Wahlbewegung der Slowenen "Slowenische Einheitsliste" (EL)
Die slowenische Volksgruppe kandidiert bei
Landtagswahlen und bei Gemeinderatswahlen. Bei der Landtagswahl
erzielte die Einheitsliste der slowenischen Volksgruppe (EL) 4.710
Stimmen, das sind 1,5 %.
Bei den Gemeinderatswahlen kandidierte die Liste der slowenischen
Volksgruppe in den Bezirken Klagenfurt Land, Villach Land und
Völkermarkt. Sie erreichte 4.613 Stimmen, das sind 44 Mandate.
(Quelle: "Die Minderheiten im Alpen Adria Raum", Hrsg. Land Kärnten)
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Im Bezirk Klagenfurt Land erreichte die EL
1.078 Stimmen, das sind 13 Mandate und 3,5 %.
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Im Bezirk Villach Land 1.025 Stimmen, das sind
7 Mandate und 2,8 %.
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Im Bezirk Völkermarkt 2.510 Stimmen, das sind
24 Mandate und 9,4 %.
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Wissenschaftliches Institut für Slowenen
Interessant ist vor allem das Archiv des
Institutes. Es umfaßt das Vereinsarchiv der Befreiungsfront (Osvobodilna
fronta) und ihre Unterorganisationen, das Vereinsarchiv der
demokratischen Front des werktätigen Volkes (KPÖ-nahe) und ihrer
Unterorganisationen (Teile), das Vereinsarchiv des Zentralverbandes
und seiner Mitgliederorganisationen (Teile), verschiedene Nachlässe,
eine Sammlung von Zeitungsausschnitten zur Kärntner
Minderheitenfrage seit 1976, mit teilweise auch älterem Material.
Die Institutsbibliothek umfasst ca. 4.000 Bände, mitbetreut wird
auch die slowenische Studienbibliothek in Klagenfurt mit ca. 45.000
Bänden und die Wanderbibliothek mit 7.500 Bänden.
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Universität Klagenfurt
Auch die Klagenfurter Universität stellt sich als ein
geistiges Zentrum des Slowenen dar. So kommt es auch nicht von
ungefähr, wenn in den letzten Jahren verschiedene wissenschaftliche
Arbeiten über die slowenische Volksgruppe in Kärnten erstellt wurde.
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Kulturelle Einrichtungen der Slowenen
Die Kultur der slowenischen Volksgruppe wird
hauptsächlich vom Christlichen Kulturverband und dem Slowenischen
Kulturverband getragen. Die beiden zentralen slowenischen
Kulturorganisationen vereinigen über 60 örtliche Kulturvereine.
Neben der Volkskultur stellt bei der slowenischen Volksgruppe die
Hochkultur einen wesentlichen Faktor dar. Für das künstlerische
Schaffen wurden in den letzten Jahren auch an slowenische Künstler
"Förderungspreise des Landes Kärnten" vergeben. Für die
Kulturschaffenden der slowenischen Volksgruppe wurden zahlreiche
Kulturzentren
im gemischtsprachigen Gebiet geschaffen.
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Das größte Bildungszentrum
für die slowenische Volksgruppe ist das Bildungsheim Tainach, das
als die Wiege der slowenischen Bildungspolitik, vor allem aber der
slowenischen Volksgruppenpolitik, bezeichnet werden kann.
Foto:
Bildungsheim Tainach
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Neben dieser Bildungsstätte haben sie im
gemischtsprachigen Gebiet für ihre Vereinstätigkeit Kulturhäuser.
Das starke kulturelle Vereinsleben spiegelt sich darin wieder, dass
im gemischtsprachigen Gebiet über 80 kulturelle Vereine tätig sind.
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Slowenischer Sport
Innerhalb der slowenischen Volksgruppe nimmt auch der
Sport einen hohen Stellenwert ein. Es gibt slowenische und
kirchliche Sportgemeinschaften im gemischtsprachigen Gebiet,
wo Breitensport, aber auch Spitzensport betrieben und dieser von
Seiten des Bundes, Landes, der Gemeinden, Kirche und Wirtschaft
großzügigst subventioniert wird, wobei vor allem der SAK
(Slowenische Athletikklub) das Aushängeschild dafür ist.
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Wirtschafts- und Genossenschaften
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Foto:
Slowenischer Verkaufsmarkt in Bleiburg
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Heute umfasst das slowenische Genossenschaftswesen in Kärnten
neben dem Verband slowenischer Genossenschaften, selbständige
Darlehenskassen mit Filialen, Warengenossenschaften, selbständige
Genossenschaften, bäuerliche Genossenschaften und Verbrauchermärkte,
die im gemischtsprachigen Gebiet fast flächendeckend agieren. Der
größte derartige Betrieb ist die Hermagoras, welche
zahlreiche Beteiligungen an andere Firmen hält.
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Slowenisches Medienwesen
In Klagenfurt gibt es eine große Anzahl von Verlagen, die in Kärnten
viele periodische Zeitungen und Zeitschriften herausgeben. Dazu
kommen noch die slowenischen Zeitungen in den Gemeinden, insgesamt
werden rund 50 Publikationen herausgebracht. Auch im ORF sind die
Slowenen durch Sendungen repräsentiert. So
gibt es täglich mehrere Sendungen im Radio Kärnten in slowenischer
Sprache, sowie Beiträge im Fernsehen. Weiters haben die
Slowenenverbände einen eigenen Privatsender, der rund um die Uhr
sendet. Für den Zentralverband ist es der
Sender AGORA und den Rat der Kärntner Slowenen der Sender COROTAN.
Beider Sender haben jährlich je 5 Mill. Schilling an Subventionen
erhalten.
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Bildungseinrichtungen für die Slowenen - Minderheitenschule in
der Praxis:
Hunderte Millionen – Privilegien – Fass ohne Boden
Foto:
Hermagoras Verlag in Klagenfurt.
Der Staatsvertrag sieht für die Angehörigen der slowenische
Minderheit Elementarunterricht in eigenen Schulen vor. Dies wird in
der Praxis nicht vollzogen. Österreich hat der slowenischen
Minderheit durch das Minderheitenschulgesetz 1959 über den
Staatsvertrag hinaus die Möglichkeit eingeräumt, zweisprachige
Schulen zu führen.
Das derzeitige Schulsystem hat mit dem Staatsvertrag Artikel 7 Abs.
2 so gut wie nichts zu tun, es ist ein Mischtypus, der im
Staatsvertrag nicht vorkommt. Staatsvertragskonforme Schulen sind
eigene Schulen für die Minderheit.
(Mittelpunktschulen ebenso viele Direktoren und die erforderlichen
zweisprachigen Lehrer). Würde man sich an dieses
staatsvertragskonforme System halten, würde sich der Steuerzahler an
die 100 Mill. Schilling ersparen.
Regelschule wird vorenthalten
Im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes besuchen derzeit
(2001/2002) insgesamt 5727 Schüler die Volksschule, davon sind in 63
Schulen 1722 Schüler zum zweisprachigen Unterricht angemeldet. In 14
der insgesamt 77 zweisprachigen Schulen gibt es keine Anmeldung zum
zweisprachigen Unterricht.
Fast 60 % keine Slowenisch- Sprachkenntnisse
Von den im Schuljahr 2001/2002 zum zweisprachigen Unterricht
angemeldeten Schüler haben 58,86 % (279 Schüler) keine
Slowenisch-Sprachkenntnisse, 22,15 % (105 Schüler) verfügen über
geringe und 18,99 % (90 Schüler) über normale
Slowenisch-Sprachkenntnisse.
Da der Unterricht annähernd in gleichen Teilen in slowenisch und
deutsch zu erteilen ist, ist dieser in der Praxis auf Grund der
Null-Sprachkenntnisse von fast 60 % der zum zweisprachigen
Unterricht angemeldeten Schüler nicht durchführbar. Es wird de facto
ein Fremdsprachenunterricht erteilt.
In über 20 von 63 zweisprachigen Schulen haben die zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Kinder überhaupt keine
Slowenisch-Sprachkenntnisse.
Kinder der Mehrheit müssen in Schule der Minderheit
Durch das Minderheiten-Schulgesetz wird den Kindern der
deutschsprachigen Mehrheitsbevölkerung die österreichische
Regelschule vorenthalten, wodurch sie krass benachteiligt sind. Sie
müssen zwangsweise die Minderheitenschule besuchen, die in dieser
Form im Staatsvertrag nicht verankert ist.
Während die Volksgruppen in Europa eigene Schulen als wesentliches
Element zur Erhaltung ihrer Identität, ihrer Muttersprache als
unbedingtes Erfordernis erachten, lehnen die Slowenen in Kärnten
eigene Grundschulen ab.
Eigene Schulen werden von den Slowenen als Ghetto-Schulen
bezeichnet.
Privilegien – „Für einen Schüler – ein Lehrer“
Die Klassenschülerhöchstzahl im Geltungsbereich des
Minderheiten-Schulwesens beträgt 20 Schüler, außerhalb des
Geltungsbereiches sind es über 30 Schüler und mehr.
Bereits bei 1 Anmeldung zum slowenischen Unterricht steht für diesen
Schüler ein zweisprachiger Lehrer zur Verfügung, der gleichzeitig
auch der klassenführende Lehrer ist.
Pädagogisch privilegiert ist der slowenische Lehrer auf grund der
geringeren Schülerzahl in den zweisprachigen Klassen.
Die Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht zeigen, dass 47
Klassen mit 1 bis 3 Schülern, 67 Klassen mit 4 bis 6 Schülern und 28
Klassen mit 7 bis 8 Schülern geführt werden. Ab 9 Anmeldungen zum
zweisprachigen Unterricht wird eine eigene zweisprachige Klasse
geführt.
Diskriminierung und Benachteiligung der einsprachigen Lehrer
Obwohl der Lehrer der deutschsprachigen Mehrheit in der Regel mehr
Schüler als der zweisprachige Lehrer unterrichten muss, gilt er als
Zweitlehrer – Teamlehrer, der zweisprachige Lehrer ist der
klassenführende Lehrer-
Dies bedeutet für den einsprachigen Lehrer eine krasse
Diskriminierung, dienstrechtlich und finanziell. Er hat mehr
Wochenstunden und mehr Schüler zu unterrichten, daher ist seine
pädagogische Arbeit weitaus größer, als die des zweisprachigen
Lehrers.
Privilegien für zweisprachige Lehrer
Die slowenischen Schulleiter haben eine Wochenstundenverpflichtung
von 18 Stunden, die zweisprachigen Lehrer von 20 Wochenstunden.
Demgegenüber hat der einsprachige Schulleiter 20 Wochenstunden und
der einsprachige Lehrer 22 Wochenstunden zu unterrichten.
Der zweisprachige Lehrer befindet sich während der gesamten
Unterrichtszeit in der Klasse. Er unterrichtet die zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler in den
Hautgegenständen und alle, auch die Schüler, die nicht zum
zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, in den Nebengegenständen.
Alle slowenischen Lehrer haben eine Lehrverpflichtung
Der einsprachige Lehrer unterrichtet lediglich die nicht zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler in den
Hauptgegenständen, danach muss er die Klasse verlassen, da
ausschließlich der zweisprachige Lehrer die Nebengegenstände für
alle Kinder unterrichtet.
Dadurch fallen für den zweisprachigen Lehrer beträchtliche
Überstunden an. Sie erhalten auch eine Sprachzulage von fast 1.000
Schilling, obwohl sie in ihrer Muttersprache unterrichten.
Alle zweisprachigen Lehrer haben eine Lehrverpflichtung, wobei
hunderte Lehrer der Mehrheitsbevölkerung ohne Arbeit dastehen.
Überstunden für zweisprachige Lehrer in Millionen Höhe
Im Schuljahr 1999/2000 wurden für die zweisprachigen Schulen bzw.
Lehrer
4,5 Millionen Schilling(€ 327.000) für vorgeplante Überstunden und
18 Mill. Schilling (€ 1.308.000) für weitere Überstunden
aufgewendet. Insgesamt weit über 20 Millionen Schilling (€ 1.5
Mill.)
Das führt dazu, dass zweisprachige Lehrer durch die
Mehrdienstleistungen ihr Gehalt nahezu verdoppeln und das, obwohl
sie oftmals nur 1 Schüler zu unterrichten haben.
In allen Schulbereichen wird drastisch eingespart, nur im Bereich
der Minderheitenschule spielen die Millionen keine Rolle.
Bekenntniszwang für Schüler
Wenn Eltern ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden, die
nicht Slowenen sind, wird ihr angemeldetes Kind automatisch der
slowenischen Volksgruppe zugeordnet.
Die Anmeldung der Kinder zum zweisprachigen Unterricht in die Schule
der Minderheit wertet die Schulbehörde als ethnisches Bekenntnis zur
slowenischen Minderheit. – (Quelle: Jahresbericht 1997/98, Abt.7 MSW,
Amt der Kärntner Landesregierung, Schulabteilung)
Durch die Bank slowenische Schulleiter
Im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes werden die
Volksschulen fast ausschließlich von Direktoren, die Angehörige der
slowenischen Minderheit sind, geleitet. Dies obwohl über 2/3 der
Schüler im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes der
Mehrheitsbevölkerung angehören.
Die einsprachigen Lehrer sind oftmals in den Schulen auf Grund
dieser Situation einem direkten und indirekten Druck ausgesetzt.
Einflussnahme auf die Eltern
Auch auf die Eltern wird Einfluss genommen, damit sie ihre Kinder
zum zweisprachigen Unterricht anmelden. Vor der Schülereinschreibung
werden Eltern von slowenischen Pädagogen mit dem Ziel kontaktiert,
dass sie ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden.
Dies führt oft zu grotesken Situationen. Deutsche Staatsbürger, die
erst kürzlich ihren Wohnsitz von Deutschland in eine Unterkärntner
Gemeinde gewechselt haben, melden ihre Kinder auf Grund der
Kontaktnahme durch den slowenischen Pädagogen zum zweisprachigen
Unterricht an.
Das geschieht, um mehr zweisprachige Klassen führen zu können und
die Anmeldestatistik zu erhöhen.
In eine Schule, die speziell für die Minderheit eingerichtet wurde.
Sprachunterricht
Die Eltern werden bei der Schülereinschreibung offensichtlich auf
die Möglichkeit des Sprachunterrichtes in Slowenisch nicht
aufmerksam gemacht (im MSG § 17), die Sprache der Nachbarn in
eigenen Stunden uneingeschränkt, effizient erlernen zu können.
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Kindergärten und Jugendheime
Die slowenische Volksgruppe kann auf unzählige öffentliche und
private Kindergärten sowie Jugendheime zurückgreifen.
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Slowenisches Jugendheim
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Slowenischer Kindergarten in
Eberndorf
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Hauptschule
Für alle Schüler Kärntens besteht im Bereich der Hauptschulen die
Möglichkeit, bei Bedarf Slowenisch als zusätzliche Sprache zu
lernen, das wird zur Zeit in 15 Schulen mit 271 Schülern vollzogen.
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Höhere Schulen im Bereich des
Minderheiten-Schulwesens für Slowenen:
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Foto:
HLA St. Jakob im Rosental
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Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium
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Zweisprachige Bundeshandelsakademie
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Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
des Konvents der Schulschwestern (St.Peter bei St.Jakob/Ros.)
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Das von Unterrichtsminister Dr. Drimmel 1957 ins Leben gerufene
Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium für Slowenen besuchen im
Schuljahr 2001/2002 477 Schüler. Davon sind 72 nicht österreichische
Staatsbürger. Sie kommen aus Slowenien, Bosnien und Herzegowina.
Kostenloser Schulbesuch für Ausländer
Fast 160 Schüler sind nicht österreichische Staatsbürger, kommen
vorwiegend aus Slowenien und zahlen dafür kein Schulgeld. Die Kosten
dafür belaufen sich auf rund 15 Mill. Schilling, (rund 1,09 Mill.
€), dazu kommen noch die Internatskosten.
Eigene Schulaufsicht
Für den Grundschulbereich steht den Slowenen ein Landeschulinspektor
zur Verfügung, ebenso ein Fachinspektor für die drei Höheren
Schulen.
Suche nach Lösung für mehr Gerechtigkeit
In Zeiten allgemeiner Sprachgesinnung kann ein Schulsystem mit
derartigen Privilegien: ein Kind – ein Lehrer, großzügige
Überstundenregelung, nicht aufrecht erhalten werden.
Der KAB verlangt daher ein gerechtes Schulsystem, ohne
Diskriminierung und Benachteiligung der einsprachigen Lehrer, dass
sich hinsichtlich der Minderheit an den Bestimmungen des
Staatsvertrages von 1955 orientiert.
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