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Kulturautonomie
Die Verhandlungen über die Kulturautonomie
von
Prof. Mag. Kuglitsch
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Foto:
Prof. Mag. Kuglitsch
Die vorläufige Landesversammlung von Kärnten versprach während der
Vorbereitung der für den 10.10.1920 in der Zone A angesetzten
Volksabstimmung, die nationalen Wünsche der Slowenen im Rahmen des
durch den Vertrag von Saint-Germain vorgesehenen
Minderheitenschutzes zu erfüllen. Die Landesversammlung versprach ab
er auch, die genaue Ausarbeitung der Grundsätze für die Wahrung der
sprachlichen und nationalen Eigenheit der Slowenen zu vereinbaren.
Da die slowenische Volksgruppe in Kärnten kein geschlossenes
Siedlungsgebiet hat, sondern in Streulage siedelt - nach der
Volkszählung 1934 waren es 24 857 Personen oder 6,3 %, konnte die
Einlösung der Versprechen nur im Wege einer Personalautonomie
angestrebt werden. Es sollte ein mit Rechtspersönlichkeiten
ausgestatteter Personalverband errichtet werden, dessen Mitglied man
durch freiwillige Eintragung in das Volksbuch wurde.
Jedes slowenische Kind hätte somit Anspruch auf Unterricht in den
von der slowenischen Volksgemeinschaft verwalteten öffentlichen
Volksschulen mit slowenischen Lehrern. Der Kärntner Landtag wollte
mit diesem großzügigen Angebot der Kulturautonomie das vor der
Volksabstimmung gegebene Versprechen einlösen.
Mit Geduld, Ausdauer und großen Zugeständnissen waren die deutschen
Parteien des Landes bestrebt, den Forderungen der Slowenen
entgegenzukommen. Die Slowenischnationalen waren jedoch mit dem
Angebot der deutschen Parteien des Kärntner Landtages, für die
slowenischen Kinder eine neue, ganz nach ihren Wünschen
eingerichtete Schule zu schaffen, nicht zufrieden. Sie wollten alle
Eltern Südkärntens zwingen, ihre Kinder in die slowenische Schule zu
schicken. Die deutsche Seite war sogar bereit, allen Schulen zu
opfern, an denen 2/3 der Kinder nachweislich der slowenischen
Volksgemeinschaft angehörten. Diese sollten der Verwaltung der
Slowenen unterstellt werden.
Die deutschen Parteien weigerten sich aber, die Windischen der
Kulturautonomie zwangsweise unterzuordnen. Dies hätte eine
verwaltungsmäßige Teilung Kärntens bedeutet, da die kulturelle
Autonomie einer territorialen Autonomie gleichgesetzt worden wäre.
Der Standpunkt der Slowenen "alles oder nichts", nur das
Territorialprinzip kommt für sie in Frage, führte dazu, daß sie die
Verhandlungen abbrachen.
Die Slowenen argumentierten:
"Das Gebiet, das sich nicht der slowenischen Volksgemeinschaft
anschließt, würde man für deutsch erklären, eine ganze Menge von
Gemeinden wäre weiterhin dem verderbenden Einfluß der volksfremden
Schulen hilf- und rettungslos preisgegeben. Der politische Streit
würde sofort aufs kirchliche Gebiet übertragen die deutsche Predigt
und der deutsche Kirchengesang eingeführt. Diese Folgerungen müssen
uns abschrecken."
Und weiter:
".... besser ist es, wir haben zunächst noch weiter nichts, als daß
das slowenische Volk für immer stirbt." Die Wiederholungen der
Behauptungen von slowenischer Seite, Kärnten habe sein feierliches
Versprechen vom 28. September 1920 nicht eingelöst, wurden nach dem
2. Weltkrieg immer häufiger. Dabei wurde bewußt verschwiegen, daß
die Landesversammlung in dieser Frage mehrere Entschließungen
beschlossen hat, die aber auf Grund der Territorialforderungen der
Slowenen und somit der Teilung Kärntens nicht durchgeführt wurden.
So kam es zum Einzug einer neuen Legende in der Kärntner
Zeitgeschichte, die auf Seite der Deutschkärntner ein neues
Schuldgefühl gegenüber den Slowenen kultivieren sollte.
LITERATUR:
Valentin Einspieler, Verhandlungen über die der slowenischen
Minderheit angebotene Kulturautonomie 1925-30 Verlag des
Geschichtsvereins für Kärnten.
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