|
|
Staatsvertrag
Die slowenische Minderheit in Kärnten
Eine der
bestgefördertsten Volksgruppen Europas. Österreich hat eine
Volksgruppengesetzgebung, die für die slowenische Volksgruppe in
allen Bereichen (Wirtschaft, Banken- und Genossenschaftswesen,
Medien, Presse- und Verlagswesen, Kultur, Schule, Sportförderung
usw.) eine Entwicklung ermöglicht, die europaweit als beispielgebend
bezeichnet werden kann.
Die slowenische Volksgruppe wird nach außen hin von zwei Verbänden
vertreten: Durch den Zentralverband Slowenischer Organisationen -
Vorsitzender Dr. Marjan Sturm (dieser ist linksorientiert) und den
Rat der Kärntner Slowenen - Vorsitzender Bernhard Sadovnik
(konservativ-christlich orientiert).
Von Exponenten der slowenischen Volksgruppe wird die Stärke der
slowenischen Volksgruppe in Kärnten in der Öffentlichkeit immer
wieder mit 40.000 - 60.000 Personen beziffert. Bei der Volkszählung
1991 haben insgesamt nur 13.692 Kärntnerinnen und Kärntner
Slowenisch als Umgangssprache - zumeist in Kombination mit Deutsch -
angegeben. Von diesen bekennt sich nur der kleinere Teil zur
slowenischen Volksgruppe.
Realistisch schätzt der Zentralverband Slowenischer Organisationen
die Zahl der bekennenden Slowenen auf 2.000 bis 5.000 ("Slovenski
vestnik" 13. Mai 1993). Von den bei der Volkszählung 1991
ermittelten 530.726 Kärntnern mit österreichischer
Staatsbürgerschaft haben 412.122 oder 96,5 % als Umgangssprache
"Deutsch" angegeben. 13.962 oder 2,6 % haben "Slowenisch" als
Sprache angekreuzt und 888 oder 0,2 % "Windisch".
Die slowenische Volksgruppe siedelt in Streulage im
gemischtsprachigen Gebiet entlang der Südgrenze Kärntens. Sie weist
kein geschlossenes Territorium auf.
Die rechtliche Stellung der slowenischen Volksgruppe wird in Artikel
7 des Staatsvertrages vom 15.5.1955 geregelt.
|
|
|
|
|
Der Artikel 7 des Staatsvertrages 1955 lautet:
1.
Österreichische Staatsangehörige der
slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten , Burgenland
und Steiermark genießen dieselben Rechte aufgrund gleicher
Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen,
einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen,
Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache.
2.
Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer
oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl
eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne
überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für
slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.
3.
In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des
Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder
gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache
zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen
Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer
Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch
verfasst.
4.
Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und
kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark
nehmen an den kulturellen-, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen
in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere
Staatsangehörige teil.
5.
Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der
kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre
Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten. Alle diese
Regelungen gewährleisten den Kärntner Slowenen einen umfassenden
Volksgruppenschutz.
|
|
|
Amts- und Gerichtssprache für die slowenische
Volksgruppe
Laut Verordnung der Bundesregierung im
Bundesgesetzblatt 307/77 ist für die Angehörigen der slowenischen
Volksgruppe bei Verwaltungsbehörden, Gerichten, Gemeinden und
Gendarmerieposten die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen
Sprache als Amtssprache zugelassen.
Von insgesamt weiteren 63 Behörden und Dienststellen des Bundes und
des Landes in Kärnten ist die slowenische Sprache auch zusätzlich
zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen. Diese Verordnung
wurde vom Verwaltungsgerichtshof
aufgehoben und ist durch die Gesetzgebung neu zu erlassen.
|
|
|
Regelung der Topographie für das gemischtsprachige Gebiet
Laut Verordnung der Bundesregierung , BGBI
Nr.306/77, werden die Gebietsteile festgelegt, in denen
topographische Bezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache
anzubringen sind.
Dies betrifft die Gemeinden Ebenthal (im Altgemeindebereich
Radsberg), Ferlach (Altgemeindebereich Windisch Bleiberg),
Ludmannsdorf (Altgemeindebereich Oberdörfl), Bleiburg
(Altgemeindebereich Feistritz ob Bleiburg und Moos),
Bad Eisenkappel (Altgemeindebereich Vellach), Neuhaus
(Altgemeindebereich Schwabegg) sowie die Gemeinden Globasnitz und
Zell Pfarre. Insgesamt betrifft der topographische Bereich 91
Ortschaften der genannten Gemeinden.
|
|
|
Leistungen über den Staatsvertrag hinaus
Österreich hat über den Staatsvertrag hinaus der
slowenischen Volksgruppe in Kärnten wesentliche Einrichtungen und
Förderungen ermöglicht, die in Europa herzeigbar sind.
Obwohl der Staatsvertrag Artikel 7 keine zweisprachigen Schulen
vorsieht, in die auch die Kinder der Mehrheitsbevölkerung gehen
müssen – ihnen wird somit die österreichische Regelschule
vorenthalten – wurde ihnen durch Ausführungsgesetze dieser
Schulmischtyp zugestanden.
Nicht verankert sind im Staatsvertrag eigene Musikschulen und eigene
Kindergärten.
Diese Einrichtungen wurden den Slowenen zugestanden und werden von
Bund und Land großzügigst gefördert.
|
|
|
ORF - Slowenen bevorzugt
Im Fernsehen wie im Rundfunk werden der
slowenischen Minderheit ausreichend Sendezeiten in ihrer Sprache
eingeräumt.
Der ORF ermöglicht ihnen einen eigenen Sender (Radio Kärnten 2 rund
um die Uhr) auf einer eigenen Frequenz. Die Kosten belaufen sich
derzeit jährlich auf etwa 20 Mill. Schilling und arbeiten in diesem
Bereich etwa 30 Mitarbeiter.
Darüber hinaus haben sie in Radio Kärnten 1, beginnend ab 10 Uhr
vormittags Einstiege und Sendungen, wie etwa um 16 Uhr, 18 Uhr,
19,30 Uhr und 21 Uhr.
Diese Sendeleistungen werden ihnen zugebilligt, obwohl sie etwa nur
2,5 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Sie haben einen eigenen
Sender und einen weiteren Sender mit einem Mischprogramm.
Dem gegenüber ist die deutschsprachige Mehrheitsbevölkerung krass
benachteiligt. Für 97,5 % der Gesamtbevölkerung, das sind mehr als
eine halbe Million Kärntner, steht lediglich ein Sender mit einem
Mischprogramm zur Verfügung. Diese Lösung zu Lasten der
Mehrheitsbevölkerung wird weltweit nirgends praktiziert.
|
|
|
|